vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lehrlingsentschädigung in Kfz-Verleihunternehmungen

Neue VorschriftenARD 6279/3/2012 Heft 6279 v. 23.11.2012

BGBl II 2012/376, ausgegeben am 14. 11. 2012

Festsetzung der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen) ab 1. 11. 2012. Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 455,-, im 2. Lehrjahr € 650,- und im 3. Lehrjahr € 910,- monatlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte