Erlass des BMF vom 21. 9. 2012, BMF-010222/0095-VI/7/2012 (LSt-Protokoll 2012)
Einem Arbeitnehmer wird ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch privat nutzen kann. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten iZm dem Firmenfahrzeug. Für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeuges (AK = € 40.000,-) wird ihm ein Sachbezug von € 600,- pro Monat zugerechnet (somit € 7.200,- im Jahr).