Erlass des BMF vom 21. 9. 2012, BMF-010222/0095-VI/7/2012 (LSt-Protokoll 2012)
Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Das Kind, für das Unterhalt geleistet wird, hat aufgrund einer Stoffwechselerkrankung eine Minderung der Erwerbstätigkeit von 50 %. Die Mutter, bei der das Kind lebt, bezieht erhöhte Familienbeihilfe.