Erlass des BMF vom 21. 9. 2012, BMF-010222/0095-VI/7/2012 (LSt-Protokoll 2012)
Ein Versorgungsunternehmen gewährt allen Arbeitnehmern neben einem laufenden begünstigten Energiebezug jährlich einen Energiegutschein bis zu einem Gesamtwert von € 186,-. Die Arbeitnehmer können damit aus verschiedenen Produkten des Arbeitgebers wählen (verbilligten Strom oder Gas).