§ 292 ASVG, Art 16, Art 24 RL 2004/38/EG - Ein Unionsbürger (hier: aus Rumänien), der sich mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich aufhält und damit gemäß der RL 2004/38/EG das Recht auf Daueraufenthalt im Inland erlangt hat, hat - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen (rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz) - Anspruch auf Ausgleichszulage zur (ausländischen) Pension. In diesem Fall bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob auch die sonstigen, für einen mehr als 3 Monate währenden Inlandsaufenthalt notwendigen Voraussetzungen (wie ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz) noch vorliegen.