§ 292 ASVG, Art 7 RL 2004/38/EG , § 51 Abs 1 Z 2 NAG - Für den Anspruch auf Ausgleichszulage ist der Bezug einer ausländischen Rente durch einen EU-Bürger dem Bezug einer inländischen Pension gleichzustellen. Es haben daher auch EU-Bürger mit einer ausländischen Rente einen Anspruch auf Ausgleichszulage gegenüber dem österreichischen Pensionsversicherungsträger, sofern sie die übrigen Voraussetzungen - ein gewöhnlicher und seit 1. 1. 2011 auch rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich und ein Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz - erfüllen. Dieser Anspruch des Unionsbürgers wird auch nicht dadurch beseitigt oder geschmälert, dass sich ein Dritter (hier: die Tochter) gegenüber der Aufenthaltsbehörde zur (subsidiären) Unterhaltsgewährung verpflichtet hat.