VwGH 16. 3. 2011, 2010/08/0130
§ 33 Abs 2 AlVG, § 2 NHV - Voraussetzung für die Gewährung der Notstandshilfe ist ua, dass sich der Arbeitslose in Notlage befindet. Eine solche liegt gemäß § 2 Abs 1 Notstandshilfe-Verordnung vor, wenn das Einkommen des Arbeitslosen und das seines Ehepartners bzw Lebensgefährten oder seiner Lebensgefährtin zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse des Arbeitslosen nicht ausreicht.