OGH 26. 4. 2011, 8 ObA 77/10x
§ 8, § 9 ArbVG - Kann eine wirtschaftliche Tätigkeit in unterschiedlicher Form organisiert und ausgeübt werden, ist für die Kollektivvertragszugehörigkeit ausschlaggebend, welche fachlichen und wirtschaftlichen Komponenten überwiegen, also dem Betrieb das „Gepräge“ geben (vgl OGH 24. 11. 2010, 9 ObA 46/10w, ARD 6123/6/2011).