OGH 30. 3. 2011, 9 ObA 45/10y
→ in Bestätigung von OLG Wien 3. 3. 2010, 8 Ra 85/09t, und ASG Wien 24. 4. 2009, 7 Cga 231/08b, ARD 5973/6/2009
§ 1162d ABGB, Art XII KV-Güterbeförderungsgewerbe - Gemäß § 1162d ABGB müssen Ansprüche wegen vorzeitiger Entlassung bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden können, gerichtlich geltend gemacht werden.