OGH 21. 1. 2011, 9 ObA 3/11y
§ 3 ArbVG - Allein der Umstand, dass einem Arbeitnehmer bekannt war, dass er vom Arbeitgeber in eine falsche (weil niedrigere) Verwendungsgruppe eingestuft wurde, kann an dem zufolge § 3 ArbVG zwingenden Anspruch auf richtige Einstufung in den Kollektivvertrag nichts ändern.