§ 10 KStG idF BGBl I 2009/52 - Inländische und ausländische Dividenden sind in Bezug auf die Methode, nach der die wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden soll, idR nicht vergleichbar. Daher ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auf Portfolio-Dividenden aus anderen EU-/EWR-Staaten die Anrechnungsmethode anzuwenden bzw die Anwendung der Befreiungsmethode von Nachweisen hinsichtlich der steuerlichen Vorbelastung im Ausland abhängig zu machen. Dies gilt selbst dann, wenn der Nachweis dieser Vorbelastung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann.