§ 2 KVG, Art 4 Abs 2 RL 69/335/EWG - Dem UFS erscheint es fraglich, ob bei Übernahme von Verlusten einer ausgegliederten Immobiliengesellschaft durch die alleinige Gesellschafterin (hier: eine Landeshauptstadt) die Voraussetzung für eine Gesellschaftsteuerfreiheit nicht auch dadurch gegeben ist, dass deren Bürgermeister vom Gemeinderat beauftragt wurde, jährlich einen Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung in Höhe des Betrages zu gewähren, der in dem von der Gesellschaft vor Beginn des Wirtschaftsjahres beschlossenen Wirtschaftsplan dafür präliminiert ist, oder ob Gesellschaftsteuerfreiheit nur bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages angenommen werden dürfte.