OGH 11. 5. 2010, 9 ObA 71/09w
§ 15, § 34, § 41 GmbHG - Solange seine Organstellung als GmbH-Geschäftsführer nicht beendet ist, obliegt die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers der Generalversammlung als zuständigem Organ.
OGH 11. 5. 2010, 9 ObA 71/09w
§ 15, § 34, § 41 GmbHG - Solange seine Organstellung als GmbH-Geschäftsführer nicht beendet ist, obliegt die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers der Generalversammlung als zuständigem Organ.