§ 1155 ABGB - Wird den Arbeitnehmern eines Unternehmens nach dem Tod der Geschäftsführerin von einem der beiden verbliebenen 25%igen Gesellschafter mitgeteilt, dass der Betrieb geschlossen bleibt und die Arbeitnehmer dienstfrei gestellt sind, haben sie bis zum Ausspruch ihrer Kündigung durch die vom Gericht bestellte Notgeschäftsführerin Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts, wenn sie sich weiter arbeitsbereit erklären und nur durch die in die Sphäre des Arbeitgebers fallende Betriebsschließung an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung gehindert sind.