§ 5 EFZG - Wird ein Arbeiter während des Krankenstandes gekündigt und beginnt ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstandes, so entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, unabhängig davon, ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei Ausspruch der Beendigungserklärung bzw bei Beginn des neuen Arbeitsjahres schon erschöpft war oder nicht.