Amtl VerlautbarungNr 24/2010 vom 17. 3. 2010
Mit der 3. Änderung der Krankenordnung 2007 der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wird blinden und schwer sehbehinderten Personen das Recht eingeräumt, ihre e-card an der dem Chip gegenüberliegenden rechten äußeren Kante durch kleine Einkerbungen, die die Lesbarkeit der Karte auf der Rückseite nicht beeinträchtigen, individuell zu kennzeichnen.