§ 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Die Kosten einer Reise eines Religionslehrers zur „Bibelschule“ in die Südtürkei, an der hauptsächlich Pfarrer und Religionslehrer teilnehmen, können nicht als Werbungskosten anerkannt werden, weil die Besichtigung der Sinterterrassen von Pamukkale und der Felsengräber im Gebiet der antiken Stadt Kaunos Programmpunkte darstellen, die nicht nur für Theologen, sondern ebenso für andere Personen von Interesse sind. Dass die Reise aus der beruflichen Sicht des Steuerpflichtigen von ganz besonderem Interesse und für seine Berufstätigkeit von Nutzen ist, genügt hierbei nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst erscheinen zu lassen.