§ 16 Abs 2 EStG - Trifft ein ehemaliger Assistent, der gleich wieder in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen wird, die Vorausverfügung, dass die vom Dienstgeber auszuzahlende Abfertigung mit dem von ihm gemäß § 49r Abs 4 VBG zurückzuzahlenden Anteil der Abfertigung zu verrechnen ist, steht ihm kein Werbungskostenabzug für die in der Folge nicht ausbezahlte Hälfte der Abfertigung zu. In diesem Fall gelangt nämlich ein bereits verminderter Betrag zur Auszahlung (Zufluss), während eine tatsächliche Rückzahlung eines zu viel bezogenen Anteils der Abfertigung nicht erfolgt (Abfluss).