Zusammengestellt von der ARD-Redaktion
AlV-Beitrag
Zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes wird ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag eingehoben von
allen Personen, die der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 AlVG unterliegen (grundsätzlich Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge im letzten Lehrjahr, Heimarbeiter, Zeitsoldaten, etc), und deren Dienstgebern, sowie