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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2010

SozialversicherungARD 6020/9/2010 Heft 6020 v. 26.1.2010

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion

Selbstbehalte

Aufgrund der automatischen Anpassung der veränderlichen Werte ergeben sich für das Jahr 2010 folgende Selbstbehalte in der Krankenversicherung:

Service-Entgelt für die e-card (§ 31c ASVG)

10,00

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

8,27

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

(Die Rezeptgebühr wird mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person gedeckelt.)

5,00

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt auf Antrag, monatlich:

 

- für Alleinstehende

783,99

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.175,45

 

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen:

 

- für Alleinstehende

901,59

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.351,77

 

zusätzlich für jedes Kind

82,16

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG):

 

10 % der Kosten, mindestens

27,40

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Kosten, mindestens jedoch € 82,20 (bei Kindern € 27,40). Die Kosten für Dreistärkengläser (Gleitsicht- und Trifokalgläser) werden von der GKK nicht übernommen.

  

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegstag (§ 154a Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

 

- Maßnahmen der Rehabilitation

7,17

 

- Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge

  
 

ab einem Bruttoeinkommen von € 784,00 bis € 1.365,37

7,17

 

ab einem Bruttoeinkommen von € 1.365,38 bis € 1.946,76

12,68

 

ab einem Bruttoeinkommen von € 1.946,77

18,24

 

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen

 

monatliches Bruttoeinkommen

783,99

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