Mag. Bettina Sabara, ARD-Fragekasten
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob bzw inwieweit der Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses Minusstunden von offenen Beendigungsansprüchen bzw vom offenen Gehalt abziehen kann. Da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, muss zwischen mehreren Fallkonstellationen unterschieden werden.