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Wahl zur Zentralbehindertenvertrauensperson nicht anfechtbar

ArbeitsrechtARD 6012/6/2009 Heft 6012 v. 18.12.2009

§ 22a Abs 11 BEinstG, § 59 ArbVG - Die Wahl der Zentralbehindertenvertrauensperson in Unternehmen mit Zentralbetriebsrat und Behindertenvertrauenspersonen kann nicht wegen behaupteter Wahlmängel angefochten werden; eine ungewollte Regelungslücke in § 22a Abs 11 BEinstG, die in Analogie zu § 59 ArbVG (Anfechtung einer BR-Wahl) zu schließen wäre, liegt nicht vor.

OGH 29. 6. 2009, 9 ObA 41/08g

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