§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG - Insoweit § 8 Abs 1 Z 2 KBGG für die Beurteilung der Frage, ob die Zuverdienstgrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld überschritten wurde, bei selbstständig Erwerbstätigen vorschreibt, dass die Einkünfte um „die darauf entfallenden vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erhöhen“ sind, ist davon auszugehen, dass die dem Kalenderjahr des Kinderbetreuungsgeldbezugszeitraums zugrunde liegenden Einkünfte um die darauf bezogenen SV-Beiträge zu erhöhen sind (und nicht um die aufgrund des Einkommensteuerbescheids für das drittvorangegangene Kalenderjahr vorgeschriebenen SV-Beiträge). Die die Hinzurechnung der SV-Beiträge betreffende Wortfolge in § 8 Abs 1 Z 2 KBGG ist demnach sinngemäß um das Wort „letztlich“ zu ergänzen („um die darauf entfallenden, letztlich vorgeschriebenen Beiträge“).