§ 38 EStG - Für die Steuerermäßigung von Einkünften aus der Verwertung von patentrechtlich geschützten Erfindungen reicht ein bloßer Gebrauchsmusterschutz (nach dem Gebrauchsmustergesetz 1994) nicht aus, sondern muss ein höherer Patentschutz (nach dem Patentgesetz 1970 bzw dem Europäischen Patentübereinkommen) bestehen.
VwGH 22. 4. 2009, 2007/15/0017