§ 5 Abs 5 KBGG - Kinderbetreuungsgeld gebührt § 5 Abs 5 KBGG zufolge stets nur für das jeweils jüngste Kind eines Anspruchsberechtigten. Demgemäß fällt der Anspruch eines Vaters auf Kinderbetreuungsgeld weg, wenn er erneut Vater wird, unabhängig davon, ob dieses jüngste Kind von derselben oder einer anderen Frau als der Mutter jenes Kindes geboren wird, für das er Kinderbetreuungsgeld bezieht.
OGH 8. 9. 2009, 10 ObS 142/09v