vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Differenzwerbungskosten für Verpflegung bei beruflichen Auslandsreisen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5985/9/2009 Heft 5985 v. 8.9.2009

§ 16 Abs 1 Z 9, § 26 Z 4 lit d EStG - Muss der Arbeitnehmer die Verpflegung zuerst selbst bezahlen und ersetzt der Arbeitgeber erst nach Vorlage von Belegen den tatsächlich nachgewiesenen Aufwand, stehen dem Arbeitnehmer (Differenz-)-Werbungskosten bis zu den vollen Auslandsreisesätzen zu und ist keine Kürzung der Pauschalsätze auf ein Drittel vorzunehmen.

UFS Linz 31. 7. 2009, RV/1266-L/07

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte