OLG Wien 10. 6. 2009, 8 Ra 43/09s
→ in Bestätigung von ASG Wien 22. 1. 2009, 7 Cga 133/08s, 7 Cga 141/08t, ARD 5951/4/2009
§ 863 ABGB, § 82a GewO 1859 - Bei Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein vorzeitiger Austritt vorliegt oder ob der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist aufgekündigt hat, kommt es nicht auf die exakte Reihenfolge der geäußerten Sätze, sondern auf den Gesamtzusammenhang des Gesprächs an.