OGH 28. 1. 2009, 9 ObA 1/09a
§ 870 ABGB, § 23, § 26 AngG - Für die Frage, ob der von einem Arbeitgeber auf einen Arbeitnehmer ausgeübte Druck, das Arbeitsverhältnis von sich aus zu beenden, berechtigt ist, kommt es insbesondere darauf an, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Androhung der Entlassung plausible und objektiv ausreichende Gründe (hier: ein strafrechtlicher Tatbestand) für einen solchen Ausspruch gegeben waren.