§ 863 ABGB, § 82a GewO 1859 - Dass ein Arbeitnehmer, nachdem ihm vom Arbeitgeber die Kündigung mitgeteilt worden war, an diesem Tag nicht mehr weiterarbeitete und auch an den folgenden Tagen nicht zur Arbeit erschien, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers, insbesondere wenn dieser nach Ausspruch der Kündigung dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass er wegen schon längerer Zeit bestehender körperlicher Beschwerden einen Arzt aufsuchen wird.