OGH 29. 4. 2009, 9 ObA 32/09k
→ in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 17. 9. 2008, 7 Ra 74/08s, ARD 5931/7/2009
§ 26 AngG, § 863 ABGB - Bei der Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung ist wegen der besonderen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind, ein strenger Maßstab an das konkludente Verhalten des Arbeitnehmers anzulegen. Bei der Beurteilung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist daher größte Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn waren.