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Frage aus der Praxis zur freiwilligen Abfertigung

Experten-ForumARD 5974/6/2009 Heft 5974 v. 21.7.2009

Mag. Birgit Bleyer

Kürzlich erreichte uns in der ARD-Redaktion aus der betrieblichen Praxis folgende Frage zur freiwilligen Abfertigung:

Rechtsgrundlage

Gemäß § 67 Abs 6 EStG sind freiwillige Abfertigungen mit dem festen Steuersatz von 6 % zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen (= Jahresviertel).

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