Amtl VerlautbarungNr 51/2009 vom 4. 6. 2009
Festsetzung von Trinkgeldpauschalen
Für alle Dienstnehmer, die bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse versichert und in einem der Wirtschaftskammer OÖ zugehörigen Betrieb ausschließlich oder teilweise als Lenker von Taxis, Mietwagen oder Autobussen beschäftigt sind, werden erstmals ab 1. 7. 2009 für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder folgende Pauschalbeträge festgesetzt: