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Abfertigungsbeiträge - Berechnung bei Krankengeldbezug

SozialversicherungARD 5894/8/2008 Heft 5894 v. 12.9.2008

Für die Dauer eines Anspruchs auf Krankengeld nach dem ASVG hat der Arbeitgeber bei arbeitsrechtlich aufrechtem Beschäftigungsverhältnis den Abfertigungsbeitrag (1,53 % MV-Beitrag; nunmehr: BV-Beitrag) von einer fiktiven Bemessungsgrundlage zu entrichten. Bei der Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage bei Krankengeld sind nachstehende Konstellationen zu unterscheiden.

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 6/2008

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