Für die Dauer eines Anspruchs auf Krankengeld nach dem ASVG hat der Arbeitgeber bei arbeitsrechtlich aufrechtem Beschäftigungsverhältnis den Abfertigungsbeitrag (1,53 % MV-Beitrag; nunmehr: BV-Beitrag) von einer fiktiven Bemessungsgrundlage zu entrichten. Bei der Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage bei Krankengeld sind nachstehende Konstellationen zu unterscheiden.
DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 6/2008