§ 16 Abs 1 Z 3 lit b, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Die Mitgliedsbeiträge eines Arztes (Leiter der medizinischen Abteilung eines Landeskrankenhauses) zu den Vereinen „Blaues Kreuz“ und „ARCHAE - Austria“ sind keine Werbungskosten: Das Blaue Kreuz, das Menschen mit Alkoholproblemen betreut, ist kein Berufsverband bzw keine Interessenvertretung für Ärzte; beim Verein ARCHAE - Austria können zwar nur Ärzte ordentliche Mitglieder werden, es handelt sich aber dennoch nicht um einen Berufsverband, sondern um eine religiös-weltanschauliche Vereinigung, deren Zweck nicht ausschließlich oder überwiegend in der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder liegt. In beiden Fällen liegen daher nicht abzugsfähige Ausgaben der Lebensführung vor.