§ 65 Abs 1 Z 1 ASGG - Streitigkeiten um die Frage, an wen eine dem Grunde und der Höhe nach unbestrittene Sozialversicherungsleistung auszuzahlen ist, sind keine Leistungssachen iSd § 65 Abs 1 Z 1 ASGG; für die Überprüfung, an wen eine bescheidmäßig zuerkannte Leistung auszuzahlen ist, steht somit der Rechtsweg nicht offen.
OGH 27. 11. 2007, 10 ObS 124/07v