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Folgen einer falschen Rechtsmittelbelehrung

SozialversicherungARD 5887/4/2008 Heft 5887 v. 12.8.2008

VwGH 19. 9. 2007, 2007/08/0100

§ 415 ASVG, Art 131 B-VG - Gemäß § 415 Abs 1 ASVG steht gegen Bescheide des Landeshauptmannes über Einsprüche in Angelegenheiten der Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung die Berufung an den zuständigen Bundesminister dann zu, wenn über die Versicherungspflicht oder die Berechtigung zur Weiter- oder Selbstversicherung entschieden worden ist.

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