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Ausnahme drittstaatsangehöriger Enkelkinder vom AuslBG

AusländerbeschäftigungARD 5886/4/2008 Heft 5886 v. 8.8.2008

VwGH 13. 12. 2007, 2007/09/0228

§ 1 Abs 2 lit m AuslBG - Da unter dem Begriff „Kinder“ in der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit m AuslBG Verwandte in gerader absteigender Linie zu verstehen sind, fällt ein (niederlassungsberechtigter) drittstaatsangehöriger Enkel einer österreichischen Staatsangehörigen unter diese Ausnahmebestimmung; das AuslBG ist auf ihn nicht anzuwenden. (Bescheid aufgehoben)

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