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Abgrenzung des Begriffs „Kinder“ im AuslBG

AusländerbeschäftigungARD 5886/3/2008 Heft 5886 v. 8.8.2008

§ 1 Abs 2 lit m AuslBG - Unter dem Begriff „Kinder“ in der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit m AuslBG sind Verwandte in gerader absteigender Linie zu verstehen; dass sie minderjährig und unverheiratet sind, ist nicht Voraussetzung.

VwGH 28. 5. 2008, 2006/09/0102

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