§ 30 Abs 1 Z 1 KO - Werden die von einem Konzernunternehmen geschuldeten SV-Beiträge von der Konzernmutter bezahlt, kann diese Zahlung im Konkurs des Konzernunternehmens vom Masseverwalter nicht angefochten werden, wenn die Muttergesellschaft mangels Hinweises auf die rechtliche Eigenständigkeit des Konzernunternehmens den Eindruck erweckt hat, sie sehe dessen rückständige Beitragsschulden wie ihre eigenen an und führe als herrschendes Unternehmen das Konzernunternehmen letztlich wie eine bloße Betriebsabteilung, und es zudem nicht unüblich ist, dass SV-Beiträge bei der zuständigen GKK durch Dritte bezahlt werden.