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Wirtschaftliches Eigentum bei Mobilienleasing

Lohnsteuer und AbgabenARD 5884/13/2008 Heft 5884 v. 1.8.2008

§ 24 BAO - Werden Maschinen an eine Beteiligungsholding verkauft und sodann mit Mobilienleasingvertrag wiederum geleast (sale and lease back), wobei

der Leasingnehmer verpflichtet ist, den Leasinggegenstand auf Verlangen des Leasinggebers mit Ablauf der Grundvertragsdauer vom Leasinggeber gewährleistungsfrei zu erwerben und

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