§ 24 BAO - Werden Maschinen an eine Beteiligungsholding verkauft und sodann mit Mobilienleasingvertrag wiederum geleast (sale and lease back), wobei
der Leasingnehmer verpflichtet ist, den Leasinggegenstand auf Verlangen des Leasinggebers mit Ablauf der Grundvertragsdauer vom Leasinggeber gewährleistungsfrei zu erwerben und