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UFS: Normalsteuersatz für Umsätze eines Heilmasseurs

Lohnsteuer und AbgabenARD 5882/8/2008 Heft 5882 v. 25.7.2008

§ 6 Abs 1 Z 19, § 10 Abs 1 UStG - Die Umsätze aus der Tätigkeit als freiberuflich tätiger Heilmasseur unterliegen dem Normalsteuersatz in Höhe von 20 %; die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG kommt nicht zur Anwendung, weil die Aufzählung der steuerbefreiten Berufsgruppen taxativ ist.

UFS Graz 13. 9. 2007, RV/0312-G/07

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