§ 6 Abs 1 Z 19, § 10 Abs 1 UStG - Die Umsätze aus der Tätigkeit als freiberuflich tätiger Heilmasseur unterliegen dem Normalsteuersatz in Höhe von 20 %; die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG kommt nicht zur Anwendung, weil die Aufzählung der steuerbefreiten Berufsgruppen taxativ ist.
UFS Graz 13. 9. 2007, RV/0312-G/07