DBA-USA - Nachdem bekannt geworden war, dass die US-amerikanische Steuerverwaltung die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung auf den österreichischen Formularen verweigert, wurde ein Verständigungsverfahren mit den USA in dieser Frage durchgeführt (vgl EAS 2848 vom 22. 5. 2007). Mit dem gegenständlichen Erlass wird nunmehr festgelegt, dass US-amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen, die den österreichischen Formularen beigeheftet sind, zum Nachweis der Ansässigkeit akzeptiert werden.