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Fallweise oder durchlaufende Beschäftigung?

SozialversicherungARD 5846/10/2008 Heft 5846 v. 4.3.2008

§ 33, § 471a ASVG - Auch für fallweise beschäftigte Personen gilt die Anmeldung vor Arbeitsantritt, dh jeder einzelne Beschäftigungstag ist im Vorhinein mit einer Mindestangaben-Anmeldung zu melden. Häufig besteht Unklarheit, ob es sich um eine fallweise oder eine durchlaufende Beschäftigung handelt. Dazu im Folgenden ein paar grundsätzliche Erläuterungen.

OÖ GKK DG-Infoline 11/2007 und 2/2008

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