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Schwerarbeit - Meldung bei Zuständigkeitswechsel

SozialversicherungARD 5846/9/2008 Heft 5846 v. 4.3.2008

DG-Info OÖ GKK 1/2008

Wechselt während des Jahres die örtliche Zuständigkeit der Gebietskrankenkasse, ist die Schwerarbeitsmeldung zeitraumbezogen bei der jeweils zuständigen GKK zu erstatten. Seitens der Gebietskrankenkassen erfolgt ein Abgleich der Schwerarbeitszeit mit der Versicherungszeit.

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