DG-Info OÖ GKK 1/2008
Wechselt während des Jahres die örtliche Zuständigkeit der Gebietskrankenkasse, ist die Schwerarbeitsmeldung zeitraumbezogen bei der jeweils zuständigen GKK zu erstatten. Seitens der Gebietskrankenkassen erfolgt ein Abgleich der Schwerarbeitszeit mit der Versicherungszeit.