§ 11a ASGG - Anders als noch nach der Rechtslage vor der Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76, kann nunmehr in höherer Instanz auch dann ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter entschieden werden, wenn von den Vorinstanzen fachkundige Laienrichter beigezogen wurden, obwohl dies nicht vorgeschrieben gewesen wäre.
OGH 9. 10. 2007, 10 ObS 120/07f