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Verzicht auf Erhebung der Bescheidklage

SozialversicherungARD 5838/8/2008 Heft 5838 v. 5.2.2008

§ 67 ASGG, § 258, § 269 ASVG - Ein Verzicht des Versicherten auf die Erhebung einer Klage beim Sozialgericht gegen einen ablehnenden Bescheid des SV-Trägers ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde und nicht unter Zwang zustande gekommen ist.

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