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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2008

SozialversicherungARD 5830/5/2008 Heft 5830 v. 8.1.2008

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion

Selbstbehalte

Aufgrund der automatischen Anpassung der veränderlichen Werte ergeben sich für das Jahr 2008 folgende Selbstbehalte in der Krankenversicherung:

Service-Entgelt für die e-card (§ 31c ASVG)

 

10,00

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

 

7,88

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG) (Die Rezeptgebühr wird mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person gedeckelt)

 

4,80

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt auf Antrag, monatlich:

 

-

für Alleinstehende

747,00

 

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.120,00

 

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen:

  
 

-

für Alleinstehende

859,05

 

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.288,00

 

zusätzlich für jedes Kind

 

78,29

 

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG):

  
 

10 % der Kosten, mindestens

 

26,20

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Kosten, mindestens jedoch € 78,60 (bei Kindern € 26,20). Die Kosten für Dreistärkengläser (Gleitsicht- und Trifokalgläser) werden von der GKK nicht übernommen.

   

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 154a Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

 

-

Maßnahmen der Rehabilitation

6,83

 

-

Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge

  
  

ab einem Bruttoeinkommen von € 747,01 bis € 1.328,38

6,83

  

ab einem Bruttoeinkommen von € 1.328,39 bis € 1.909,77

12,08

  

ab einem Bruttoeinkommen von € 1.909,78

17,38

 

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen

 

monatliches Bruttoeinkommen

 

747,00

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