Info des BMF vom 18. 12. 2007, BMF-010219/0530-VI/4/2007
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 (Umsatzsteuervoranmeldung) um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern in Zusammenhang mit Kfz und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (Kfz) bzw 028 (Gebäude) einzutragen.