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Kein Anspruch auf Invaliditätspension als Tai-Chi-Lehrer

SozialversicherungARD 5806/3/2007 Heft 5806 v. 2.10.2007

§ 255 Abs 4 ASVG - Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG können nur Monate einer „die Pflichtversicherung begründenden Tätigkeitberücksichtigt werden. Berufstätige mit einer bis zum 1. 1. 1998 nicht pflichtversicherten Tätigkeit (als neue Selbstständige) kommen daher auch dann nicht in den Genuss einer Invaliditätspension, wenn die gleiche Tätigkeit später der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

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