Der vorliegende Erlass stellt einen Auslegungsbehelf zur Reisekosten-Novelle 2007 (BGBl I 2007/45, ARD 5786/7/2007) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information aller Arbeitgeber und Finanzämter losgelöst von den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ergeht. Die diesbezüglichen Regelungen sind ab 1. 1. 2008 anzuwenden und werden in den nächsten Wartungserlass zu den LStR 2002 eingearbeitet. Dieser Erlass tritt mit der Einarbeitung der diesbezüglichen Regelungen in die LStR 2002 außer Kraft. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.